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Hybride Ausbildung
Brandschutzhelfer nach der DGUV Information 205-023
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ernannt.
Gemäß der Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer unter anderem die Vermittlung von Kenntnissen, die im Brandfall notwendig sind. Dies sind die Verhaltensweisen im Brandfall, Gefahren durch Brände, die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie der betrieblichen Brandschutzorganisation.

